Mathäus (Lang?), Erzbischof zu Salzburg und Dompropst zu Konstanz, vergleicht sich mit Peter Speyser, der Rechten Doktor, Domherr zu Konstanz und bestätigter Vikar der Pfarrei Seitingen, über dessen Verlassenschaft. Stirbt Speyser auf der Pfarrei, sollen seine Erben 50 fl. rh., falls Speyser vor seinem Tode die Pfarrei durch einen anderen Vikar versehen läßt, sollen die Erben 70 fl. rh. an den Patronatsherrn, das Domkapitel Konstanz, zahlen.