Berufung gegen das Dekret der Vorinstanz vom 21. Juni 1598, wonach sich die Gräfin ungeachtet ihrer Einreden vor der 1. Instanz einzulassen habe, wegen Unzuständigkeit und Parteilichkeit des Gerichts. Hintergrund des Prozesses ist eine Geldbuße, die der Gräfin von Culenburg zu Kinzweiler (Kr. Aachen) wegen Mißbrauchs des Propsteiwaldes auferlegt worden ist. Als der Holzgraf Franz von Lövenich das Bußgeld einziehen wollte, wurde er auf Befehl der Gräfin gefangengenommen. Der Herzog von Jülich erließ daraufhin ein Mandat gegen die Gräfin, daß sie bei Strafe von 3000 Goldgulden Franz von Lövenich innerhalb von 24 Stunden aus der Haft zu Kinzweiler entlassen sollte. Da Kinzweiler im Herzogtum Jülich liege, sei das Hauptgericht zu Jülich als nächstes Obergericht für diesen Fall zuständig. Zu weiteren Einzelheiten vgl. RKG 1256 (C 969/ 2206).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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