Enthaeltvermerke: Enthält: a) Fundation der Vicariae Beatae Mariae Virginis et Sancti Antonii zu Hohenholte, fundirt durch Johan von Senden Borchmann zu Horstmar. Die Collation dieses officii stet der priorissa des Augustiner Klosters zu Hohenholte zu. Der Besitzer des officii muß wochentlich 3 Heilige Messen als Dienstag, Donnerstag und samstag lesen, er soll ein treuer Mitgehulf in geistlichen verrichtungen seyen, licht, hostien und wein schaft der officians sich selbst an. Das opfer des alters gehort Ihm - er muß zu Hohenholt residiren. Die priorissa hat Ihm nahe beym Kloster einen ort, Pothoff genannt, angewiesen, um daselbst ein Haus zu bauen - und den wöesten Kampf bey der Landtwer belegen, 12 scheffel Gerste einsaat haltend, angewiesen. 2 ferken soll er mit des stifts ferken treiben dorfen, er mag 3 Kuhe halten. Die eine daran geht mit in des Klosters Kampfe, die ubrige aber im Brock. Henrich Monlage war der erste besitzer des officii, welcher zur verbesserung eine jahrliche rente von 1 goltgulden auf Sander Gerhard zu Willinghegge und 1 goltgulden jahrlicher rente auf Theoderich Luttekenhus im Kirchspel Ochtrup schenkt, 1470 (2 Concepte); w) obligation auf das Stift Hohenholte über 70 r. 18 ß 8 d. den 13. may 1774 pensione 2 r. 17 ß 7 d. samt abgelegter obligation auf Wesseler über 50 r. ex donatione Bertae Richtmod von Graes ex Loburg [de] 1676, wofür 2 Messen zu lesen; [ferner: Obligation über 50 Rtlr., die auf den Hof des Schulten Schwicking ausgestellt ist (1775); Extrakte aus Protokollen über die in der Pfarrkirche zu Hohenholte fundierten Vikarien Beatae Mariae Virginis und St. Antonii (18. Jh., 1814); Extrakt aus einer
Urkunde des Bischofs Werner von 1142 über Vikarienfundationen mit den Etats der Vikarien und Aufstellungen von deren Einkünfte (Anfang 19. Jh., 1811)].