Hans Gerster von Mietingen stellt der Äbtissin Veronika und dem Kv. des Gotteshauses H. einen Lehensrevers aus über das auf Lebenszeit erhaltene, durch gen. Anstößer festgelegte Gütlein zu Mietingen (Haus und Garten mit Zubehör) unter Angabe der zu leistenden Abgaben.